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  • Punktemonitor in Heidelberg

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  • Service für Verkehrsdelikte

  • Abstandsverstoß

    In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Berechnungen des genauen Abstands zum vorausfahrenden Kraftfahrzeug kompliziert und immer wieder fehleranfällig sind.

    Sowohl in technischer als auch in rechtlicher Hinsicht sind dies jedoch keine unüberwindbaren Hürden.

    Die detaillierte Auswertung des vorgenommenen Messverfahrens kann entscheidend sein für den Ausgang Ihres Bußgeld­verfahrens.

    Geschwindigkeits­überschreitung

    Jede Geschwindigkeits­messung ist im Hinblick auf die Mess­sicherheit kritisch zu überprüfen, da sich in der Praxis gezeigt hat, dass Messgeräte zwar in der Regel so ausgereift sind, dass sie in einer Zeitspanne von ein bis zwei Jahren keine sicherheits­relevanten Defekte aufzeigen.

    Es gibt jedoch immer wieder Geschwindigkeits­messgeräte, die innerhalb kürzerer Zeitspanne als einem Jahr wieder nachgeeicht werden müssen. Es lohnt sich, vielleicht genau in Ihrem Fall, eine genaue Auswertung des Messverfahrens.

    Rotlichtverstoß

    Bei der genauen Bestimmung der Dauer der Rotlichtzeit zeigt sich in der Praxis eine Fehlerhäufigkeit.

    Diese kann sich aus technischen Störungen des Überwachungsgerätes als auch aus einer Ampel­fehlschaltung bzw. einer zu kurzen Gelbphase ergeben.

    Die Überprüfung der Ampelanlage auf etwaige Störanfälligkeit kann mithin entscheidend für den Ausgang Ihres Bußgeld­verfahrens sein.
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  • Fachanwalt für Verkehrsrecht

  • Fahrverbot

    Sie müssen und wollen mobil sein?

    Ein zwischen ein und drei Monaten dauerndes Fahrverbot kann nicht nur beruflich (Arbeitsplatzgefährdung), sondern auch privat (Versorgung von Angehörigen) eine kaum zu meisternde Härte darstellen.

    Meine Aufgabe besteht darin, Ihnen verschiedene Verteidigungsstrategien aufzuzeigen, die Vorteile und Risiken in Fahrverbotsfällen beinhalten.

    Ich lege Ihnen allgemein verständlich die Grundlagen des Fahrverbotsrechts, den Gang des Verfahrens sowie der wichtigen Vollstreckungsfragen dar.

    Verkehrsunfallflucht

    Der schwierige Tatbestand der Verkehrsunfallflucht (§ 142 StGB) stellt für jeden Praktiker eine große Herausforderung dar. Die Anwendung geschickter und effektiver Strategie und Taktik soll letztendlich helfen, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren möglichst ohne Verurteilung des Betroffenen enden zu lassen.

    Unfallflucht rührt nicht so sehr aus einer verwerflichen Gesinnung oder aus Gemeinheit bzw. Rücksichtslosigkeit anderen gegenüber her, sondern beruht oftmals auf menschlichem Versagen, auch ausgelöst durch Unkenntnis.

    Um nicht nur die möglichen strafrechtlichen Sanktionen (Fahrerlaubnisentzug, Punkteeintrag) zu vermeiden, sondern auch etwaige zivilrechtliche Nachteile (Regress des Versicherers) nicht aus dem Auge zu verlieren, stehe ich Ihnen mit meinem Sachwissen und meiner Erfahrung zur Verfügung.

    Alkohol am Steuer

    Ein Kernbereich des Verkehrsstraf- und Verkehrs­ordnungs­widrig­keiten­recht stellt die Alkohol­problematik im Straßenverkehr dar.

    Hieraus resultieren unter Umständen Fahrerlaubnis- und Führerschein-Sanktionen, welche zwangsläufig private und vor allem berufliche Nachteile für den Betroffenen mit sich bringen.

    Atemalkohol­analyse, Blutentnahme und Blutalkohol­konzentration, Verwertbarkeit einer Blutuntersuchung, Sicherheits­zuschlag, Atemalkohol, Sturztrunk, Ausfall­erscheinungen, all dies sind Begriffe, die in der täglichen Praxis immer wieder vorkommen.

    Eine richtige Auswertung der vorgenommenen Alkoholmessung sowie verteidigungsstrategische Überlegungen können für den Ausgang Ihres Verfahrens entscheidend sein.
  • Verkehrsrecht
  • Rechtsanwalt Thomas M. Lehn

  • Neben der Verteidigung auf allen Bereichen des Strafrechts bin ich insbesondere mit verkehrsstrafrechtlichen und verkehrsordnungsrechtlichen Mandaten befasst.

    Welcher Vorwurf wird Ihnen gemacht? Kontaktieren Sie mich unverbindlich und erhalten Sie kostenlos eine erste Einschätzung zu den Erfolgs­aussichten, um sich gegen ein Sie betreffendes Verfahren zur Wehr zu setzen.


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